25. Oktober 2026

Wie Schweizer Hochschulen wirklich auf Plagiate prüfen

Eine Karte der Schweiz mit drei verschiedenen Lupen, daneben eine Seite einer Abschlussarbeit mit markierten Passagen

Kurz vor der Abgabe fragen sich fast alle dasselbe: Wird meine Arbeit überhaupt geprüft, und was passiert, wenn die Software etwas findet? Meistens steckt keine Schuld dahinter, sondern Unsicherheit, weil niemand das Verfahren erklärt.

Hier ist es, der Reihe nach: wer prüft, womit, ob Bachelorarbeiten dazugehören, was die Prozentzahl bedeutet und was eine Fundstelle auslöst. Jede Aussage verlinkt die Vorgabe der Hochschule selbst, damit du die aktuelle Fassung nachschauen kannst.

Ja, es wird geprüft, aber nicht mit derselben Software

Eine landesweite Praxis gibt es nicht. Jede Hochschule entscheidet selbst, an grösseren Universitäten sogar jede Fakultät. Fünf Beispiele aus allen drei Sprachregionen:

Drei verschiedene Programme in einem kleinen Land, jedes mit eigener Datenbank. Allein das zeigt, wie wenig eine einzelne Prozentzahl bedeutet.

Für dich heisst das: "Wird meine Arbeit geprüft?" hat keine allgemeine Antwort. Die einzige verlässliche Quelle ist die Studien- oder Prüfungsordnung deines Instituts, und zehn Minuten Lektüre ersparen viel Spekulation.

Werden auch Bachelorarbeiten geprüft?

Oft ja, aber hier ist die Praxis am unterschiedlichsten:

  • ETH: ja. Die Lizenz deckt Bachelorarbeiten ab.
  • UZH: Pflicht ist die Prüfung für Master- und Doktorarbeiten; darunter entscheidet die Fakultät.
  • Universität Wien, zum Vergleich: Master- und Diplomarbeiten werden geprüft, die Regel gilt ausdrücklich nicht für Bachelorarbeiten.

Die sichere Annahme: Jede bewertete schriftliche Arbeit kann geprüft werden, und längere Abschlussarbeiten werden es mit ziemlicher Sicherheit.

Ob du den Bericht siehst, hängt davon ab, wo du studierst

Auf der einen Seite ein Bericht, verschlossen in einem Ordner, den du nicht siehst, auf der anderen ein offener Bericht, den du siehst

  • Du siehst ihn nicht: An der ETH ist die Software Professorinnen, Professoren und Dozierenden vorbehalten. Deine Betreuung sieht also einen Bericht über deine Arbeit, den du nicht siehst. Steht etwas darin, erfährst du es in einem Gespräch, nicht in einem PDF, das du in Ruhe durchgehen kannst. Bern zieht dieselbe Grenze, die EPFL öffnet ihr Werkzeug Studierenden erst im Doktorat.
  • Du siehst ihn: An der UZH können Studierende seit dem 19. November 2025 selbst prüfen.

Kläre, welches Modell für dich gilt. Kannst du über deine Hochschule nicht prüfen, mach vor der Abgabe eine eigene Prüfung: nicht um etwas zu umgehen, sondern um zu sehen, was ohnehin sichtbar wird. Kannst du es, dann nutze es früh.

Die Prozentzahl ist ein Indiz, kein Urteil

Die Zahl misst Textübereinstimmung, nicht Plagiat. Gute wissenschaftliche Arbeiten stimmen ständig mit anderen Texten überein: Zitate, Standardsätze im Methodenteil, das Literaturverzeichnis, gängige Fachwendungen.

Die Hochschulen sagen das selbst:

Keine der beiden veröffentlicht einen Schwellenwert. Nennt dir jemand eine Zahl, ab der es "kritisch" wird, ist sie erfunden. Entscheidend ist, woraus die Übereinstimmungen bestehen:

Eine Ähnlichkeitsanzeige mit Fragezeichen, daneben fünf Arten von Übereinstimmung: Literaturverzeichnis und Methodensätze sind unproblematisch, nahe Paraphrasen umschreiben, unbelegter Fremdtext und nicht deklarierte eigene Arbeiten sind Probleme

  • Literaturverzeichnis und belegte Zitate: normal, kein Handlungsbedarf.
  • Standardformulierungen im Methodenteil: normal.
  • Nahe Paraphrase mit Beleg: in eigener Struktur umschreiben, Beleg behalten.
  • Unbelegter Fremdtext: das eigentliche Problem.
  • Eigene frühere Arbeiten ohne Deklaration: Eigenplagiat, das als Verstoss gelten kann. Prüfe die Regeln deiner Hochschule.

Was passiert, wenn tatsächlich etwas gefunden wird

Ein Bericht erzeugt keine Sanktion, sondern eine Einschätzung durch einen Menschen, und an diesem Verfahren bist du beteiligt.

An der ETH regelt die Disziplinarverordnung Vergehen, Massnahmen und Verfahren, darunter das Einreichen einer Arbeit, die nicht selbst verfasst wurde. Der Sinn einer Verordnung: definierte Schritte statt Ermessen.

Wenn es dich trifft:

Fünf nummerierte Schritte entlang eines Wegs: nachfragen, Stellung nehmen, Beratung holen, Rechtsmittel einlegen, Ombudsstelle

  1. Frag nach, was genau vorgeworfen wird und in welchen Passagen. Auf einen konkreten Vorwurf kannst du antworten, auf einen allgemeinen Eindruck nicht.
  2. Nimm dein rechtliches Gehör wahr, bevor entschieden wird. Das erste Gespräch ist nicht das Ende der Sache.
  3. Hol dir Beratung, bevor du schriftlich antwortest. Studierendenorganisationen beraten kostenlos; ETH- und UZH-Studierende können die Rechtsberatung der Studierendenschaft nutzen.
  4. Kenne den Rechtsmittelweg. Die UZH veröffentlicht das Verfahren für Einsprachen und Rekurse, mit kurzen, strengen Fristen.
  5. Wende dich an die Ombudsstelle, wenn das Verfahren selbst schiefläuft. Für die UZH vermittelt die Ombudsstelle des Kantons Zürich unabhängig.

Egal ist es deshalb nicht. Zwischen Missverständnis und Verstoss liegt oft nur ein Anführungszeichen und ein Beleg, zwei Minuten Arbeit vor der Abgabe.

KI-Nutzung: das eigentliche Risiko liegt woanders

Die verbreitete Sorge lautet: "Erkennt die Software, dass ich ChatGPT benutzt habe?" Die Regeln, die wirklich greifen, liegen woanders:

  • Nicht die Nutzung ist das Problem, sondern fehlende Deklaration. Laut ETH ist KI-Output, den du als Autorin oder Autor verwendest, für sich kein Plagiat; nicht deklarierte Nutzung gilt aber als Form von Ghostwriting und kann zu einem Disziplinarverfahren führen. Die Deklaration gehört in die Eigenständigkeitserklärung.
  • Halluzinierte Quellen. KI-Tools erfinden Quellenangaben, und die ETH verlangt, dass du jede Tatsache, Quelle, jeden Link und jedes Zitat selbst prüfst. Eine erfundene Quelle fällt in der Verteidigung auf, und zwar unangenehm.
  • Versteckte nahe Paraphrasen. KI-Tools kennzeichnen kopierte oder eng paraphrasierte Stellen nicht zuverlässig, der Output kann also als Fundstelle auftauchen, ohne dass du bewusst abgeschrieben hast.

Deine Checkliste vor der Abgabe

Vier Punkte speziell zu Plagiaten. Alles Übrige steht in der vollständigen Checkliste vor der Abgabe.

Wo PaperCheck hineinpasst

Wir ersetzen die Prüfung deiner Hochschule nicht. Turnitin, iThenticate und Compilatio durchsuchen verschiedene Datenbanken, und deine Hochschule vergleicht deinen Text womöglich zusätzlich mit ihrem eigenen Archiv früherer Arbeiten, an das kein externes Tool herankommt.

Was du bekommst, ist eine Prüfung, die du selbst und zu deinem Zeitpunkt startest, auch dort, wo deine Hochschule dir keine anbietet:

PaperCheck-Plagiatsprüfung: ein Ähnlichkeitsbericht mit Fundstellen direkt im Text und Download, dazu Zitier- und Umformulierungshilfen, KI-Erkennung für englische Arbeiten, Quellengesundheit und automatische Löschung nach 90 Tagen

  • Der Bericht: Gesamtähnlichkeit, gefundene Quellen, identische Wörter und eine Risikostufe, dazu jede Fundstelle direkt auf der Seite, damit du ein belegtes Zitat von einer zu nahen Paraphrase unterscheidest. Herunterladbar als Datei.
  • Lösungen neben der Fundstelle: ein Zitationsgenerator, wo ein Beleg fehlt, Paraphrasierungsvorschläge, wo umformuliert werden muss.
  • KI-Texterkennung: läuft im selben Durchgang, vorerst nur bei englischsprachigen Arbeiten. Eine Markierung ist zum Nachlesen und Beurteilen da, kein Urteil.
  • Quellengesundheit: ordnet jede Angabe im Literaturverzeichnis danach, was zu tun ist (verifiziert, korrigieren oder selbst prüfen), also genau die Kontrolle, die die ETH von dir verlangt.
  • Datenschutz: Beim Hochladen kannst du die automatische Löschung nach 90 Tagen wählen.

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Willst du deinen Ähnlichkeitsbericht sehen, bevor deine Betreuung ihn sieht? Lade deine Arbeit bei PaperCheck hoch: Plagiatsprüfung, Quellengesundheit und vollständiges Feedback zu Argumentation und Struktur in einem Durchgang.

Zuletzt geprüft am 14. September 2026 gegen die oben verlinkten Seiten der Hochschulen. Regelungen ändern sich (die UZH hat den Studierendenzugang erst im November 2025 geöffnet); prüfe im Zweifel die aktuellen Seiten deiner eigenen Hochschule.

Natthida Baramee (JJ)

Natthida Baramee (JJ)

/ KI- & Produktingenieurin
BEng in Electrical Engineering